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TECHNO Gewebe
Vajen GmbH
Neue Strasse 1
27404 Elsdorf - Hatzte
Telefon: 0 42 86 - 77 04 85 1

Allgemeine Geschaeftsbedingungen


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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endverbraucher

TECHNO-Gewebe Vajen GmbH
Neue Straße 1
D-27404 Elsdorf
Telefax: +49 4286 720
E-Mail: info@techno-gewebe.de
Ust.-ID: DE314476810
Geschäftsführer: Dieter Vajen, Colin Vajen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen und/oder Waren an Verbraucher, die über unseren Online-Shop "www.glasgewebeband.eu" bestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Verbrauchers widersprochen.
  2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)).
  3. Die Verträge werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote in unserem Online-Shop sind unverbindlich. Erst mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  2. Um eine verbindliche Bestellung abzugeben, müssen Sie sich zunächst als Kunde in unserem Online-Shop anmelden und ein Kundenkonto einrichten. Nach Einrichtung eines Kundenkontos erfolgt die Abgabe eines verbindlichen Angebots, wenn Sie nach Abschluss des Bestellvorgangs im Warenkorb den Button "Bestellung abschließen" anklicken. Ihr Angebot bezieht sich nur auf die im Warenkorb aufgelisteten Waren.
  3. Unmittelbar nach Eingang Ihrer Bestellung übersenden wir Ihnen per E-Mail eine Bestellbestätigung. Mit dieser nehmen wir gleichzeitig Ihr Angebot an. Der Kaufvertrag ist damit geschlossen.
  4. Wir sind berechtigt, die Annahme Ihrer Bestellung ganz oder teilweise abzulehnen. Der Kaufvertrag kommt nur über die in der Bestellbestätigung aufgelisteten Waren zustande. Über Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Bestellbestätigung aufgeführt sind, wird kein Kaufvertrag geschlossen.
  5. Vertragspartner ist die TECHNO-Gewebe Vajen GmbH, Neue Straße 1, D-27404 Elsdorf, Handelsregister: Amtsgericht Tostedt, HRB 206420.
  6. Wir bieten keine Waren und Leistungen zum Kauf durch Minderjährige an.
  7. Sämtliche Waren werden nur in haushaltsüblichen Mengen verkauft. Dies bezieht sich sowohl auf die Anzahl der bestellten Waren im Rahmen einer Bestellung als auch auf die Aufgabe mehrerer Bestellungen derselben Ware, bei denen die einzelnen Bestellungen eine haushaltsübliche Menge umfassen.

§ 3 Kostentragung der regelmäßigen Kosten der Rücksendung im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes

    Im Falle eines Widerrufs haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

§ 4 Preisangaben und Versandkosten

  1. Die im Online-Katalog genannten Preise sind Endpreise. Sie enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.
  2. Bei den angegebenen Endpreisen handelt es sich um Katalogpreise, die nur bei Bestellungen über unseren Versandhandel gelten.
  3. Nicht im Endpreis enthalten sind die Liefer- und Versandkosten, die zusätzlich berechnet werden. Über die Höhe der Liefer- und Versandkosten informieren wir Sie ausdrücklich auf unseren Produkt- und Bestellseiten. Eine Preisübersicht finden Sie unter Liefer- und Versandkosten.
  4. Für Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) können weitere Kosten anfallen, zum Beispiel Abgaben (Zölle) und Steuern. Eine Übersicht finden Sie unter Liefer- und Versandkosten.
  5. Die auf www.glasgewebeband.eu geltende Währung ist EURO (€).

§ 5 Zahlung und Zahlungsart

  1. Der Kaufpreis ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
  2. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse und kann mittels Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal vorgenommen werden. Die Art der Zahlung kann von Ihnen während der Bestellung unter der Rubrik "Zahlungsweise" ausgewählt werden. Wir behalten uns vor, sofern erforderlich, Ihnen eine abweichende Zahlungsart mitzuteilen.
    1. Überweisung: Bei Bezahlung per "Überweisung" erhalten Sie unsere Bankverbindung während der Bestellung im Bestellformular nach Auswahl der Zahlungsweise sowie in der Bestellbestätigung, die Ihnen nach Abgabe Ihrer Bestellung per E-Mail zugesandt wird.
    2. Lastschrift: Haben Sie als Zahlungsweise "Lastschrift" gewählt, ermächtigen Sie uns, den Zahlbetrag von Ihrem Bankkonto einzuziehen. Hierzu geben Sie uns bei der Anmeldung die Kontodaten desjenigen Kontos an, von welchem die Beträge abgebucht werden sollen. Kann die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder wegen falscher Angaben zur Bankverbindung nicht ausgeführt werden, hat der Kunde, sofern er dies zu vertreten hat, die durch die Rückbuchung des Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen. Bei Wahl der Zahlungsweise Lastschrift sind Sie über den Käuferschutz der secupay AG gesichert. Wenn Sie Ihre Bestellung per Lastschrift bezahlen, sichert Sie die secupay AG bis zu 6 Wochen für den Fall des berechtigten Widerspruchs oder bei Nicht- bzw. Falschlieferung ab. Sollten wir als Online-Shop die Rückzahlung verweigern oder nicht in der Lage sein, diese zu leisten, erhalten Sie Ihr Geld von der secupay AG zurück.
    3. Kreditkarte: Haben Sie die Zahlungsweise "Kreditkarte" gewählt, wird das angegeben Kreditkartenkonto mit Abschluss der Bestellung belastet. Bei Wahl der Zahlungsweise Kreditkarte sind Sie über den Käuferschutz der secupay AG gesichert. Wenn Sie Ihre Bestellung per Lastschrift bezahlen, sichert Sie die secupay AG bis zu 6 Wochen für den Fall des berechtigten Widerspruchs oder bei Nicht- bzw. Falschlieferung ab. Sollten wir als Online-Shop die Rückzahlung verweigern oder nicht in der Lage sein, diese zu leisten, erhalten Sie Ihr Geld von der secupay AG zurück.
    4. PayPal: Die Zahlung per "PayPal" erfordert, dass Sie über ein PayPal-Konto verfügen. Dieses muss - bereits vor Abgabe der Bestellung - unter www.paypal.de eingerichtet worden sein.
      Nachdem Sie PayPal als Zahlungsweise im Bestellformular angegeben haben, werden Sie über unser System automatisch zu PayPal weitergeleitet und können die Zahlung vornehmen.
  3. Die Versendung der Ware erfolgt nach Zahlungseingang innerhalb der im Online-Shop angegebenen Lieferfristen.
  4. Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder von uns anerkannt wurden.
  5. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts sind Sie nur befugt, soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Lieferbedingungen

  1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager der TECHNO-Gewebe Vajen GmbH.
  2. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen bei Bestellung angegebene Lieferadresse.
  3. Die Lieferung erfolgt innerhalb der von uns auf den Produktseiten angegebenen Lieferzeiten.
  4. Lieferungen erfolgen ausschließlich in die Bundesrepublik Deutschland (ausser Inseln), Österreich, Belgien, Dänemark, Niederlande, Ungarn, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Polen und in die Schweiz.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum.

§ 8 Gewährleistung

  1. Für Mängel an der Kaufsache haften wir nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften.
  2. Sollten gelieferte Waren Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, bitten wir Sie, diese Fehler sofort uns gegenüber zu reklamieren. Die Versäumung einer Reklamation hat für Ihre gesetzlichen oder vertraglichen Ansprüche jedoch keine Konsequenzen.

§ 9 Informationen über Speicherung und Zugänglichkeit des Vertragstextes

  1. Wir speichern den Vertragstext vollständig auf unseren internen Systemen.
  2. Ihre Bestelldaten und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen senden wir Ihnen nach der Bestellung per E-Mail zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf unserer Website unter "AGB", Link: http://www.glasgewebeband.eu/AGBs.html#endverbraucher, einsehen.
  3. Haben Sie ein Kundenkonto eingerichtet, können Sie Ihre Bestellung/en jederzeit über Ihr Kunden-LogIn einsehen.

§ 10 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht, UN-Kaufrechtsübereinkommen). Die nach dem Recht des Staates, in dem Sie als Kunde Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, geltenden zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen bleiben von dieser Rechtswahl unberührt.

§ 11 Online-Streibelegungsplattform

Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ("OS-Plattform")wird nach Bereitstellung durch die EU-Kommission über das Portal Ihr Europa http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm zugänglich sein.

 

 


Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden

TECHNO-Gewebe Vajen GmbH
Neue Straße 1
D-27404 Elsdorf
Telefax: +49 4286 720
E-Mail: info@techno-gewebe.de
Ust.-ID: DE314476810
Geschäftsführer: Dieter Vajen, Colin Vajen

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich

  1. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen ist der Unternehmer.
  2. Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Soweit die Einkaufsbedingungen des Bestellers unseren Bedingungen ganz oder teilweise entgegenstehen sollten, wird diesen ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn wir dies schriftlich erklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn zeitlich nachgehende Bestätigungen des Bestellers mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen erfolgen. Die Schriftform nach diesem Dokument beinhalt auch die elektronische Form gemäß &126 a BGB.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zum Angebot gehörige Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen usw. sind nur dann als maß- oder gewichtsgenau anzusehen, wenn dies ausdrücklich bestätigt ist. An diesen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne unsere Einwilligung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht an uns erteilt, so sind alle Unterlagen unaufgefordert unverzüglich an uns zurückzugeben.
  2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
  3. Wird die Ware auf elektronischem Wege oder telefonisch bestellt, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Für die Richtigkeit der Lieferung aufgrund telefonischer Bestellung übernehmen wir keine Gewähr.
  4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.
  5. Die Rechte des Käufers sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.
  6. Für sämtliche Vereinbarungen gilt die Schriftform. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung aller unserer bestehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte muss uns der Besteller dies unverzüglich anzeigen. Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
  2. Die Befugnis des Bestellers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt. Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Besteller für die zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag vor.
  3. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
  4. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist.
  5. Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.
  6. Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und wir ihm keine andere Anweisung geben.
  7. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Besteller die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
  9. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.
  10. Der Besteller ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. Sollten wir im Interesse des Bestellers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen, bis wir aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt sind.

§ 4 Vergütung

  1. Alle unsere aufgeführten Preise sind Nettopreise in Euro zzgl. Porto und Verpackung. Bei sofortiger Anlieferung der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im Übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Sollte zwischen Vertragsschluss und Lieferung ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegen, berechtigen nach diesem Zeitraum eintretende Material- und Lohnverteuerungen uns, den Preis angemessen und entsprechend unserer Kalkulation zu ändern.
  2. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten unsere Preise für Aufmassmatratzen in gerader, flacher Form. Sonderformen, Schalen-, Form- oder Kastenmatratzen sind gegen Mehrpreis erhältlich. Alle uns von unseren Kunden genannten Maße und Zeichnungen sind Außenansicht fertige Matratzen (Oberflächenabwicklung), wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt.
  3. Unsere Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum fällig. Alle Rechnungen sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung angeboten oder mit uns vereinbart ist. Soweit keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb der auf der Rechnungsstellung ausgewiesenen Frist ohne Abzug zu erfolgen.
  4. Unsere Rechnungen gelten als genehmigt, soweit sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den Besteller innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist.
  5. Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel entgegengenommen. Schecks werden nur zahlungshalber von uns angenommen.
  6. Bei Zielüberschreitung tritt Zahlungsverzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Verzugsfalle hat der Unternehmer während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Im Übrigen behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
  7. Der Besteller ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die zugrunde liegenden Gegenansprüche oder Mängelrügen auf früheren Geschäftsbeziehungen oder dem aktuellen Vertragsverhältnis beruhen, diese rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
  8. Sind zwischen Verkäufer und Kunden Teilzahlungen vereinbart und ist der Kunde ein Unternehmer, wird die gesamte Restschuld fällig, wenn der Kunde mit mindestens zwei aufeinander folgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise und mindestens 10 %, des Teilzahlungspreises in Verzug ist. Die gesamte Restschuld wird ferner fällig, wenn der Kunde seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer - unbeschadet seiner anderen Rechte - dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen, mit der Erklärung, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die Erfüllung des Vertrages durch den Kunden ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen; der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.

§ 5 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware abhol- oder versandbereit gemeldet wird oder beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt.
  2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
  3. Mit Übernahme der Güter durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen wird die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung bestätigt, soweit keine Beanstandungen durch den jeweiligen Transporteur erfolgen. Mit dieser Übernahme sind wir von jeglicher Haftung wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen frei, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 6 Rechte des Kunden bei Mängeln der Sache

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer, soweit dies nach ordnungsmäßigem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung. schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Zur Erhaltung der Rechte des Käufers genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
  2. Für Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine erfolgte Nachbesserung verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. 3.1. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 3.2. Wählt der Kunde nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
  4. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 1 dieser Bestimmung).
  5. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  6. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
  3. Nicht ersetzt werden die Wertminderung des Kaufgegenstandes, entgangene Nutzung und entgangener Gewinn.
  4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

§ 8 Lieferung und Lieferverzug

  1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluß. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine Lieferfrist erneut zu vereinbaren.
  2. Der Kunde kann sechs Wochen nach der Überschreitung eines unverbindlichen oder verbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen oder verbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern binnen einer angemessenen Frist zu liefern. Dem Kunden stehen insoweit die gesetzlichen Rechte im Falle des Verzuges des Verkäufers zu. Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gewährt, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung/Leistung ablehne und wir die Nachfrist nicht einhalten. Ist der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Kaufmann, bei dem der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, steht ihm ein Schadensersatzanspruch nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers zu. Für den Fall, dass wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zur Geltendmachung eines Verzugsschadens berechtigt, unter der Voraussetzung, dass ihm grundsätzlich ein solcher Schaden entstanden ist. Der zu leistende Schadensersatz beträgt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, mit denen wir uns im Verzug befinden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Wird dem Verkäufer während er in Verzug ist die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die Liefertermin um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
  5. Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewichte, Betriebsstoffverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sie sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften, sondern dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist, es sei denn, dass eine Zusicherung gegeben ist.
  6. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Sofern der Verkäufer oder der Hersteller/Importeur zur Bezeichnung der Bestellung oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern gebraucht, können allein hieraus keine Rechte abgeleitet werden.

§ 9 Abnahme

  1. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen, und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen, es sei denn es wurde schriftlich eine andere Frist vereinbart. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist der Verkäufer berechtigt eine ortsübliche und angemessene Lagergebühr zu verlangen.
  2. Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann der Verkäufer dem Kunde schriftlich eine Nachfrist von vierzehn Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht in der Lage ist.
  3. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 20 % des vereinbarten Kaufpreises. Unabhängig davon kann der Verkäufer einen höheren Schadensersatz geltend machen, wenn er diesen nachweist.
§ 10 Schadensersatz

Kommt der Käufer seiner Verpflichtung, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen nicht nach, kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 11 Massen- und Mengenermittlung
Bei der Massen- und Mengenermittlung der Matratzen gelten folgende Regeln:

  1. Als kleinste Berechnungseinheit ist 0,15 m² pro 1 Stück Matratze vereinbart; bei Mehrsegment-Matratzen ist die kleinste Berechnungseinheit 0,25 m² pro 1 Stück Matratze
  2. Matratzen, dünner als 30 mm, sind mit mindestens 30 mm Dicke zu berechnen.
  3. Zur Oberflächenermittlung wird jeweils die längste Länge, multipliziert mit der breitesten Breite, gerechnet. Ausschnitte, Abflachungen etc. werden durchgerechnet und nicht abgezogen. Kreise werden als Vierecke gerechnet.
  4. Die Ermittlung erfolgt mit zwei Nachkommastellen bei kaufmännischer Rundung. Einheitsmatratzen sind Matratzen von mindesten 20 gleichen Matratzen pro Position, in flacher, rechteckiger Form, ohne Ein- oder Ausschnitte. Matratzen mit mehr als 2 Ausschnitten, Ausarbeitungen, Abflachungen, Abrundungen etc. werden wie Kastenmatratzen berechnet.

§ 12 Bestimmungen für den Werkvertrag

Im folgendem entspricht der Begriff "Unternehmer" dem der §§ 631 BGB.

  1. Soweit die bisherigen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf einen Werkvertrag Anwendung finden können, gelten diese entsprechend.
  2. Bei der Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen gelten die Vorschriften des Kaufrechts. Bei der Herstellung nichtvertretbarer Sachen gelten neben den kaufrechtlichen auch die werkvertraglichen Vorschriften über Mitwirkung, Abnahme und Kündigungsrecht.
  3. Sollte ein Werk mangelhaft sein, übt der Hersteller das Wahlrecht zwischen den Arten der Nacherfüllung aus. Die Nacherfüllung ist davon abhängig, dass der Besteller eine verhältnismäßige Vorleistung in Höhe des Wertes der mangelhaften Leistung erbringt.
  4. Nicht offensichtliche Mängel müssen dem Unternehmer innerhalb eines Jahres nach Abnahme angezeigt werden. Für offensichtliche Mängel beträgt diese Frist 4 Wochen nach Abnahme. Offensichtliche Mängel sind solche, die derart offen zutage treten, dass sie auch nichtkaufmännischen Kunden ohne besondere Aufmerksamkeit auffällig sind.
  5. Die Verjährungsfrist für Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln der Sache beträgt ein Jahr. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung ist ausgeschlossen, wenn der Leistungsanspruch selbst verjährt ist und der Unternehmer sich hierauf beruft.

§ 13 Schutzrechte

Werden Gegenstände nach Angabe des Bestellers hergestellt, so übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Anfertigung eines solchen Gegenstandes etwaige gewerbliche Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Für alle Schäden, die aus der Geltendmachung gewerblicher Schutzrechte entstehen, ist der Besteller uns gegenüber haftbar.

§ 14 Online-Streibelegungsplattform

Die europäische Online-Streitbeilegungsplattform ("OS-Plattform")wird nach Bereitstellung durch die EU-Kommission über das Portal Ihr Europa http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm zugänglich sein.



§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für die von uns zu erbringende Lieferung oder Leistung ist unser Geschäftssitz. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Durch die Annahme unserer Auftragsbestätigung werden unsere vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen anerkannt.

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